alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Europäische Norm
2. Englisch
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSteuerorgan für Luftheber6 Beiträge
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern626554
Datum23.05.2010 11:47      MSG-Nr: [ 626554 ]3832 x gelesen

Interessante Frage.
Ich sage ja und nein. Wenn du dir heute ein Neues kaufst, musst du ein Steuerorgan mit Totmannschaltung nehmen. Hast du aber schon ein Steuerorgan im Einsatz, darf dieses solange Verwendet werden bis es Ausgemustert wird/werden muss.
Gemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen. Ist zu lesen bei der Firma mit dem V vorne dran.

Sicher bin ich mir aber nicht.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 23.05.2010 11:23 Holg7er 7S., Adelsdorf
 23.05.2010 11:47 ., Ergolding
 23.05.2010 17:02 Mark7us 7B., Gummersbach
 23.05.2010 17:20 ., Ergolding
 23.05.2010 13:22 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 03.06.2010 23:16 Mich7ael7 B.7, Münsingen

0.131


Steuerorgan für Luftheber - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt