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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSteuerorgan für Luftheber6 Beiträge
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern626554
Datum23.05.2010 11:47      MSG-Nr: [ 626554 ]3804 x gelesen

Interessante Frage.
Ich sage ja und nein. Wenn du dir heute ein Neues kaufst, musst du ein Steuerorgan mit Totmannschaltung nehmen. Hast du aber schon ein Steuerorgan im Einsatz, darf dieses solange Verwendet werden bis es Ausgemustert wird/werden muss.
Gemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen. Ist zu lesen bei der Firma mit dem V vorne dran.

Sicher bin ich mir aber nicht.


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 23.05.2010 17:02 Mark7us 7B., Gummersbach
 23.05.2010 17:20 ., Ergolding
 23.05.2010 13:22 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
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