Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Steuerorgan für Luftheber | 6 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 626554 |
Datum | 23.05.2010 11:47 MSG-Nr: [ 626554 ] | 3832 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Interessante Frage.
Ich sage ja und nein. Wenn du dir heute ein Neues kaufst, musst du ein Steuerorgan mit Totmannschaltung nehmen. Hast du aber schon ein Steuerorgan im Einsatz, darf dieses solange Verwendet werden bis es Ausgemustert wird/werden muss.
Gemäß EN 13731 sind die Fitting-Steuerorgane innerhalb der EU im Bereich Feuerwehr nicht mehr zugelassen. Ist zu lesen bei der Firma mit dem V vorne dran.
Sicher bin ich mir aber nicht.
Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)
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