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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 626591 | ||
Datum | 23.05.2010 15:46 MSG-Nr: [ 626591 ] | 238935 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tom Stahlmann Nur hätte ich mir in der VO eine klarere Ausdrucksweise gewünscht, da längst nicht alle (vllt. auch die Minderheit) der Gemeinden im Moment mit den Westen arbeiten. Besonders bei den größeren Feuerwehren mit mehrere (Sonder)fahrzeugen ist es m.M. nicht möglich, dass immer Streifenträger die Position des Fahrzeugführers übernehmen. Moin Tom, die klarere Ausdrucksweise bzw. Definition wäre in der Tat wünschenswert gewesen. Besonders am Tage zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr werden die meisten Wehren, egal ob GA, Stütz- oder Schwerpunkt Probleme haben die "Streifenträger" einsetzen zu können. Die meisten sind wahrscheinlich froh wenn wenigstens einer mit GF Qualifikation da ist. Aber das wäre ein neuer Thread..... Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | ||||
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