Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 626596 |
Datum | 23.05.2010 16:20 MSG-Nr: [ 626596 ] | 238420 x gelesen |
Infos: | 09.05.10 Niedersachsen: Neue Feuerwehrverordnung in Kraft
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Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Führungskräfte
Feuerwehr-Verordnung
Hallo,
Geschrieben von Carsten Kranz
Besonders am Tage zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr werden die meisten Wehren, egal ob GA, Stütz- oder Schwerpunkt Probleme haben die "Streifenträger" einsetzen zu können. Die meisten sind wahrscheinlich froh wenn wenigstens einer mit GF Qualifikation da ist.
Bei uns herrscht da selten Mangel. Ein ZF ist (wie den meisten hier bekannt ist) immer rund um die Uhr fest im Dienst (BvD) und zumindest bei Vollalarm für Lösch- und Rüstzugeinsätze herrscht an ausgebildeten GF und höher seltenst Mangel. Letzten Mittwoch liefen erst wieder vormittags um 8 Uhr ein ZF und zwei GF unter PA, weil sie als FüKr "über" waren.
Zu dem ganzen anderen Auslegungskram zur FwVO äußere ich mich erstmal nicht, da ich zurzeit herzlich wenig Zeit habe und das erstmal demnächst in Ruhe durchgehen muss.
MkG, Sven
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| 09.05.2010 10:00 |
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., Garlstorf | |