Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge |
Autor | Tom 8S., Holzminden / NDS | 626599 |
Datum | 23.05.2010 16:42 MSG-Nr: [ 626599 ] | 238616 x gelesen |
Infos: | 09.05.10 Niedersachsen: Neue Feuerwehrverordnung in Kraft
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Berufsfeuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
Geschrieben von Sven BösselNicht alle ausgebildeten GF und ZF tragen dabei Streifen, z.B. ehemalige bestellte Kräfte, die ihre ehemalige Verwaltungsfunktion abgegeben haben oder bereits ausgebildete, aber nicht oder noch nicht bestellte Kräfte. Beispielsweise haben wir mehrere Angehörige von BF in der Wehr, die hauptamtlich GF-Quali erworben haben, aber nicht bestellte Führungskräfte sind, weil sie ganz normal als "Indianer" bei uns arbeiten. Im Einsatz dürfen sie aber führen, alles andere wäre m.E. Irrsinn.
Volle Zustimmung, bei uns genauso, es tragen im Moment nur die bestellten Kräfte Streifen.
Geschrieben von Sven BösselWesten tragen wir bei größeren Einsätzen ab Zugformation aufwärts, allerdings die GF bisher nicht. Anfangs hatten wir das, also die ZF und GF alle in rot, und genau das ist sehr unübersichtlich. Blau für GF wäre besser gewesen. Fachberatern hätte man eine andere Farbe als blau zuweisen sollen.
Mich stört die rote Weste für GF auch, wir sind genau im Grenzgebiet zu NRW, da haben sie ja blaue Westen für die GF, was bei überörtlichen Einsätzen in Zukunft nicht schön sein wird. Auf Zugebene werden Abschnitte gebildet, die Abschnittsleiter tragen dann die silbernen Westen.
Grüße,
Tom
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| 09.05.2010 10:00 |
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., Garlstorf | |