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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Polizeiposten (Saarland)
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutz: Terrassen-Kunstrasen5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen626639
Datum23.05.2010 23:55      MSG-Nr: [ 626639 ]3401 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerAlso zwischen PE und PA ist schon mehr als 0815...

Und erstmal für den Laien nicht zu erkennen.
Bei dem Rasen auf dem verlinkten Foto tippe ich eher auf PA als auf PE (PE Rasen dieser Machart ist mir eigentlich nicht wirklich geläufig...)

Geschrieben von Hanswerner KöglerAber es gibt das Zeuch wohl auch in PP und PVC...

Zumindest PVC ist aber mindestens stark rückläufig, wenn nicht sogar komplett vom Markt verschwunden. PP Rasen gibt es noch, aber im "Landscaping" - Bereich wird meines Wissens nach momentan deutlich mehr auf PE oder eben PA gesetzt.

Geschrieben von Hanswerner KöglerBrandschutztechnisch würde ich PA bevorzugen, allerdings wird der Preis entsprechend...

Aber dafür ist die "Illusion" nahezu perfekt. Ich war selbst überrascht, als ich auf der K 2008 auf unseren Messestand kam und dort das erste Mal auf dieser Art Kunstrasen stand. Das hat nichts mehr mit den alten Fußball-Kunstrasenplätzen zu tun... Da kann sich der eine oder andere durchaus schon mal täuschen.

Der rasen kann schon einiges ab, aber grillen würde ich persönlich jetzt nicht unbedingt drauf...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 23.05.2010 12:56 Olaf7 F.7, Pirna
 23.05.2010 13:20 Jose7f M7., Bad Urach
 23.05.2010 13:24 Olaf7 F.7, Pirna
 23.05.2010 21:33 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 23.05.2010 23:55 Chri7sti7an 7F., Fürth

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