Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Einlagige Feuerwehrhose trotz Einsatzhose nach EN469 | 32 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 626937 |
Datum | 27.05.2010 01:45 MSG-Nr: [ 626937 ] | 13314 x gelesen |
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Hallo.
Geschrieben von Christian Oerteld.h. es ist also zulässig, dass man mit weniger als HuPF 4b oder EN469 Lst 2 in den Innenangriff geht, wenn die Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Kommune dies zulässt?
natürlich.
aber es ergeben sich dabei verschiedene potentielle Konfliktpunkte:
1. wenn sich eine reale Einsatzlage nicht an die Gefährdungsbeurteilung hält, bekommt der Träger der schlechteren Hose vermutlich größere gesundheitliche Probleme
1a. in dem Fall könnte man dem Ersteller der Gefährdungsbeurteilung vorwerfen, er habe falsch beurteilt
1b. in dem Fall könnte man dem Einheitsführer des Verunfallten vorwerfen, er habe ein zu hohes Risiko befohlen.
2. sinnvollerweise dürften also in Konsequenz einer solchen Gefährdungsbeurteilung ("bei uns gibt es keine Gefahr durch Stichflammen usw.") nur solche Einsatzmaßnahmen getroffen werden, bei denen die Gefährdungsbeurteilung (und damit die Schutzkleidung) sicher ausreicht
2a. dadurch wird ggf. höherer Sachschaden entstehen, weil man öfter (um nicht zu sagen: in der Regel) auf den qualifizierten Aussenangriff ausweichen muss
2b. über Menschenrettungen denken wir jetzt lieber nicht nach
also alles wie immer:
Am grünen Tisch schreibt es sich ganz einfach, aber draussen vor Ort hat man die Probleme :-(
Gruß,
Henning
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