alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Tragkraftspritzenfahrzeug
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaHilfsfrist Hessen im HBKG9 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen627154
Datum28.05.2010 14:55      MSG-Nr: [ 627154 ]5475 x gelesen

Hallo,

die Hilfsfrist ist DANN EINGEHALTEN, wenn die erste Einheit vor Ort eintrifft und geeignete MAßnahmen einleitet. Dann hilft man schon..... der Rechnungshof meinte mal, dass ALLE Fahrzeuge, die gemäß EInstufung vorzuhalten sind, anwesend sein müßten, um die Hilfsfrist zu erfüllen. Das haben wir dann in einem erläuternden Erlass klargestellt, dass die ERSTE EINTREFFENDE Einheit die Hilfsfrist erfüllt. Sie muss nur für das Ereignis auch passend sein. EIn Kranwagen bei WOhnungsbrand ist keine geeignete Einheit, EIn TSF reicht schon aus.

Gruß
Ralf Leistner



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 28.05.2010 08:19 Jörg7 S.7, Münchhausen
 28.05.2010 08:42 ., Pfungstadt
 28.05.2010 09:02 Jörg7 S.7, Münchhausen
 28.05.2010 10:14 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
 28.05.2010 08:46 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 28.05.2010 12:40 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 28.05.2010 13:04 Jörg7 S.7, Münchhausen
 28.05.2010 13:18 Step7han7 J.7, Marburg
 28.05.2010 14:55 ., Pfungstadt

0.156


Hilfsfrist Hessen im HBKG - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt