Hallo Christian,
danke für den Tip. Als Laienjurist lese ich hieraus aber eher, daß die (vier) großen Energieerzeuger, die ja auch das Verbundnetz betreiben, für dessen einwandfreie Funktion zu sorgen haben. Deren Kunden sind aber die einzelnen Stadtwerke oder Händler, nicht direkt der Endverbraucher.
Ich habe in einer ersten Internetrecherche einige Onlineversionen von Lieferbedingungen für Endkunden gefunden, die Aussagen zum Vorhandensein von Entstördiensten enthalten, teilweise auch mit Hinweisen zu einer Kostenpflicht. Es besteht aber Interpretationsspielraum, ob diese Dienstleistung freiwillig angeboten wird oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung.
Die Aussagen zur Kostenpflicht sind eher die Version "Wenn ihre Waschmaschine kaputt ist, erreichen sie den Kundendienst unter ...", d.h. der Endkunde ruft den Entstördienst. Hier sind ja meist wir es, die Unterstützung anfordern. Und wer die Musik bestellt...ist eine Argumentationslinie.
Viele Grüße
Arvid
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