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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kosten Entstördienst der Energieversorger? | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 627645 | ||
Datum | 02.06.2010 14:37 MSG-Nr: [ 627645 ] | 4339 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Arvid Graeger Hier sind ja meist wir es, die Unterstützung anfordern. Und wer die Musik bestellt...ist eine Argumentationslinie. Ist das nicht ein klassischer Fall von Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB § 677 ff.)? In dem Fall müsste man dem "Geschäftsherrn" den Vorgang anzeigen und die Kosten in Rechnung stellen. Schuldner wäre aber erst mal die Feuerwehr... Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | ||||
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