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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kosten Entstördienst der Energieversorger? | 14 Beiträge | ||
Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 627663 | ||
Datum | 02.06.2010 17:13 MSG-Nr: [ 627663 ] | 4197 x gelesen | ||
Hallo, vermutlich schon. Und es wird in einem Mehrfamilienhaus - am besten noch mit Mietwohnungen - dann schnell beliebig unerfreulich mit der Rückforderung. Und genau aus diesem Grund hat man auch schon angedeutet, wäre es doch schön, wenn wir das machten (und nicht der Versorger). Unabhängig von der Frage rechtlich begründeter Ansprüche kann man das m.E. sinnvoll nur über Pauschalen regeln. Für die Feuerwehr ungünstig ist dabei, daß Brandeinsätze (als einer der typischen Anforderungsfälle) kostenfrei sind, d.h. wir könnten die Pauschale mehrheitlich nicht weitergeben. Viele Grüße Arvid | ||||
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