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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kosten Entstördienst der Energieversorger? | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Thaleischweiler - Fröschen / Rheinland Pfalz | 627668 | ||
Datum | 02.06.2010 17:49 MSG-Nr: [ 627668 ] | 4160 x gelesen | ||
Hallo, aus eigener Erfahrung (bin selber im Elektro- Entstörungsdienst) kann ich dir sagen das zumindest meine Firma (Stadtwerke) soweit ich weiß noch keine Rechnung an die Feuerwehr geschrieben hat, warum auch?. Bei einem Brandeinsatz geht die Rechnung an den Geschädigten. Der kann sie dann normal mit der Versicherung abrechnen. Im Zweifelsfall (z.B. Mietshaus) geht die Rechnung erstmal an die Hausverwaltung. Außerdem hat für mich das abschalten des Stromes, oder abdrehen des Gases etwas mit Unfallschutz zu tun. Das macht meine Firma schon aus eigenem Interresse. Es kann aber auch daran liegen das bei uns einige Feuerwehrangehörige im Bereitschaftsdienst sind. Wir haben auch nie probleme mit Freistellungen im Einsatz. Meine Firma schreibt auch relativ wenige Kostenerstattungen da das Ehrenamt bei unserem Chef Gottseidank einen hohen Stellenwert hat. Gruß Christian | ||||
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