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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | FA durch Stromschlag getötet | 114 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 627701 | ||
Datum | 02.06.2010 20:34 MSG-Nr: [ 627701 ] | 129855 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Thomas Klee Hätte der Hausbesitzer die Leitung aber vorsätzlich manipuliert, wäre er zumindest wegen Totschlag oder gar wegen Mord verurteilt worden, und mit Sicherheit nicht zu einer Bewährungsstrafe. Naja, ganz so einfach ist es nicht. An der Leitung hat er sicherlich vorsätzlich herumgeschraubt und hat vielleicht auch im Hinterkopf gehabt, dass es etwas "gebastelt" war, sowas macht man im Regelfall nicht als Schlafwandler. Aber sich war sein Vorsatz nicht darauf gerichtet, jemandem zu schaden und das ist der maßgebliche Hintergrund. Insoweit bewegen wir uns auf der (groben) Fahrlässigkeitsschiene. Und da sollte eine private Haftpflichtversicherung eigentlich einspringen. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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