Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Steuerorgan für Luftheber | 6 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 627983 |
Datum | 03.06.2010 23:16 MSG-Nr: [ 627983 ] | 3051 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo Holger,
Geschrieben von Holger SeelbachHallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht
Luftheber
§ 9. Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern müssen so
angeordnet, gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sich Feuerwehrangehörige
nicht in Bereiche bewegter Lasten bewegen müssen und der Schaltsinn
eindeutig erkennbar ist. Die Einleitung der Bewegungen darf nur über
Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung und nur aus der Nullstellung
erfolgen.
Ist unser Steuerorgan noch zulässig?
Frag doch einmal anders herum, was ist für Euch sicherer?
Warum muss man bei sinnvollen Verbesserungen, immer auf irgendwelche Gesetze und Vorschriften warten?
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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