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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSteuerorgan für Luftheber6 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg627983
Datum03.06.2010 23:16      MSG-Nr: [ 627983 ]3051 x gelesen

Hallo Holger,

Geschrieben von Holger SeelbachHallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht

Luftheber
§ 9. Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern müssen so
angeordnet, gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sich Feuerwehrangehörige
nicht in Bereiche bewegter Lasten bewegen müssen und der Schaltsinn
eindeutig erkennbar ist. Die Einleitung der Bewegungen darf nur über
Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung und nur aus der Nullstellung
erfolgen.

Ist unser Steuerorgan noch zulässig?

Frag doch einmal anders herum, was ist für Euch sicherer?
Warum muss man bei sinnvollen Verbesserungen, immer auf irgendwelche Gesetze und Vorschriften warten?

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 23.05.2010 11:47 ., Ergolding
 23.05.2010 17:02 Mark7us 7B., Gummersbach
 23.05.2010 17:20 ., Ergolding
 23.05.2010 13:22 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 03.06.2010 23:16 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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