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Thema | Wo sparen? | 101 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 628520 | ||
Datum | 08.06.2010 11:50 MSG-Nr: [ 628520 ] | 48286 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Zumindest würde es nicht schaden einen solchen Paragraphen aufzunehmen.also im Saarland : Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG), §11, 2: Die Änderung bestehender Löschabschnitte und Löschbezirke ist nach Anhörung des zuständigen Brandinspekteurs oder der zuständigen Brandinspekteurin zulässig, wenn der Brandschutz und die Technische Hilfe in genügendem Umfang gewährleistet bleiben. ginge also, wobei mir da aktuell nichts über Schließungen/ Zusammenlegungen bekannt ist, das könnte sich aber im Laufe der Zeit ändern (der Geld-Kuchen wird halt nicht größer...), wenn bei einigen Kommunen das Geld noch knapper wird und es um die Neuanschaffung von Fahrzeugen geht, also dann, schauen wir mal, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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