Update (Kurzfassung) nach einem Gespräch der Protagonisten gestern:
Nach Aussage der Stadtwerke ist der Entstörungsdienst dem Betriebsteil "Netz" zugehörig, der seit dem 01.07.2007 gemäß Energiewirtschaftsgesetz eigenständiges Unternehmen ist. Die Bundesnetzagentur, die die für die Nutzung der Netze fälligen Entgelte festsetzt, erkennt nach der Darstellung die Kosten für die Dienstleistung "Entstördienst" nicht an, d.h. ein Abwälzen sei nicht möglich. Man sei nach rechtlicher Prüfung der Ansicht, einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegenüber dem Anforderer, also der Stadt D, zu haben. Ob wir das dann weiterreichen, bleibt dahingestellt (ich erspare mir diesen Teil.)
Wir verblieben so, daß jetzt ist die Unternehmensspitze aufgefordert ist, mit der Stadtspitze zu erörtern, ob und wie man das weiterverfolgen will...
Vorläufiges Fazit meineseits (als Nichtjurist): Argumentation nachvollziehbar, eventuell rechtlich sogar haltbar. Dennoch maximal ärgerlich, denn Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit einzelner Anforderungen werden kommen. Und zahlen tut am Ende immer der Gleiche...mit mehr Aufwand bei hoffentlich wenigstens gleicher Leistung.
Sollte sich diese Lesart durchsetzen, werden andere Stadtwerke sicher nachziehen...
Viele Grüße
Arvid
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