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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | FA durch Stromschlag getötet | 114 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 629236 | ||
Datum | 13.06.2010 14:02 MSG-Nr: [ 629236 ] | 129659 x gelesen | ||
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Hallo Leute, Geschrieben von Christof Deigendesch mittlerweile gibt es hierzu einen Hinweis der Unfallkasse Baden-Württemberg, zu finden bei der Lfs BW.Christof hat da aber einen heissen Link gefunden. Aber "Vorsicht" das Befolgen der Hinweise kann tödlich ausgehen. Wer den Personenschutzschalter DI einsetzt, sollte sich die Einhaltung der Forderungen nach GUV-V C53 §29 mal von einer Elektrofachkraft bei einer Prüfung vorführen lassen. Das Bild der Tauchpumpe mit Personenschutzschalter auf der Seite der Lfs BW und der Hinweis auf den Personenschutzschalter DI im Beitrag Gefahren der Einsatzstelle- "Elektrizität" der UKBW sind gefährliche Halbwahrheiten und eher was für Selbstmörder. Im Normalfall, sind DI Personenschutzstecker im Bestand der Feuerwehr purer Leichtsinn und eine grobe Verantwortungslosigkeit der Wehrleiter, Kommandanten oder wie auch immer sich der Fw- Chef des Ortes in den einzelnen Ländern nennt. Aus eigener Erfahrung noch der Hinweis, dass man dafür sorgen muß, dass der Prüfer der Elektrogeräte den einschlägigen Wortlaut der erforderlichern Inhalte der UVV Feuerwehren erhält und dass jüngste Veröffentlichungen des DFV und der Inhalt der FwDV 1 bezüglich "Elektrizität" äußerst skeptisch zu bewerten sind. MfG Klaus Kilian | ||||
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