Wirklicher Fachmann bin ich für so etwas nicht, ich kann aber zumindest mal was dazu beitragen, was ich aus einem benachbarten Bereich unserer Firma weiß.
Die Lackierkabinen und auch die Lackiererei selbst sind auf Grund der schon beschriebenen Lösemittel in Exschutzzonen eingeteilt. Dies ist im sogenannten Explosionsschutzdokumet festgehalten, dies sollte zumindest jedem der in einer größeren Firma arbeitet etwas sagen.
Könnte zumindest dann interessant werden, wenn Ihr in dem Bereich einen Lüfter mit V-Motor einsetzen wollt, bzw. der vorgehende Trupp "irgendwelche" Helmlampen dabei hat, noch das Handy oder den Melder in der Tasche hat.
Das Gleiche gilt zumindest für Maschinenräume und Absauganlagen von Holzbearbeitenden Betrieben.
Bei Sandstrahlanlagen dieser Größe bin ich mir da nicht sicher, da aber auch dort sicherlich jede Menge feiner Staub anfällt könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass das dort ebenso zutrifft.
Ich kann mich Dunkel daran erinnern, liegt schon leider lange zurück, dass wir bei einer Übung in einer Autolackiererei auf Warnhinweise gestoßen sind. Da ich diesbezüglich wie gesagt kein Fachmann bin, kann ich mich nicht sicher daran erinnern, ob es das Schild für Laserstrahlung oder sogar Radioaktivität war. Das ganze hatte entweder etwas mit der Messung der Stärke der Lackschichten, bzw. mit Reinigung der Lackierpistolen zu tun, irgendetwas mit Ionisierung....
Aber vielleicht gibt es hier ja doch jemanden der etwas fachmännischer darauf Antworten kann und mir fällt im Zuge der Diskussion auch wieder ein um was es da ging.
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