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Thema | Erreichbarkeit des Feuerwehr-Forums und von www.FEUERWEHR.de | 52 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 630034 |
Datum | 17.06.2010 15:14 MSG-Nr: [ 630034 ] | 22425 x gelesen |
hallo,
Geschrieben von Jürgen M@yerUm Sicherzustellen das solche Angriffe auch in Zukunft nicht mehr von dieser Firma ausgehen habe ich dann bei Landgericht Stuttgart den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Die Antragsgegnerin ( = Firma in Heinsberg ) wurde verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen mittels eigener oder fremder Internetanschlüsse oder in sonstiger Weise auf Server, Rechner oder Internetpräsenzen des Antragsstellers ( = ich ) - insbesondere die Internetpräsenzen feuerwehr.de und feuerwehr-forum.de - so einzuwirken, dass deren reibungslosen Ablauf beeinträchtigt ist. insbesondere zu unterlassen, durch Verwendung von Computerprogrammen oder Ähnlichem Überlastungen ( DOS-(Denial of Service-Attacken) herbeizuführen oder herbeizuführen lassen.
Da dies ja "nur" eine einstweilige Verfügung war musste ich nun Klage in der Hauptsache erheben. So eine einstweilige Verfügung hat ja eine "Verfallszeit".
Die mündliche Verhandlung in dieser Sache war heute um 16 Uhr beim Landgericht Stuttgart angesetzt. Im Vorfeld gab es ein Schriftwechsel u.A. mit der Klageerwiderung der Heinsberger Firma. Die war recht "lustig". Die haben z.B. behauptet das ich meine Server selbst angegriffen hätte ...
Ich war also heute pünktlich um 16 Uhr beim Landgericht. Gefehlt hat aber der Vertreter der Heinsberger Firma bzw. auch deren Anwalt. Die haben kurzfristig per Fax ohne Angabe von Gründen "abgesagt".
aktueller Stand:
Die Heinsberger Firma hat gegen das Versäumnisurteil vom 19.02.10 Einspruch eingelegt. Deshalb wurde vom Landgericht Stuttgart ein weiterer Termin auf heute nachmittag angesetzt.
Inzwischen haben sich bei der Heinsberger Firma einige Veränderungen ergeben. So ist z.B. der bisherige Geschäftsführer ausgeschieden und es wurde der Firmensitz verlegt.
Die Hanrath Schuh GmbH hat nun den Einspruch gegen das Versäumsurteil vom Februar rechtzeitig zurückgezogen. Damit ist der für heute angesetzte Gerichtstermin ausgefallen. Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart die die einstweilige Verfügung bestätigt kann nun rechtskräftig werden.
Unabhängig davon laufen noch Strafermittlungen wegen der Computersabotage gegen ehemalige Mitarbeiter der Firma Hanrath Schuh GmbH.
MkG Jürgen Mayer
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