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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 164 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 630154 | ||
Datum | 18.06.2010 13:24 MSG-Nr: [ 630154 ] | 42618 x gelesen | ||
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Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Bayer ... nach HRDG ja (Rettungsdienst = Tagesgeschäft), nach HBKG (Katastrophenschutz - ganz andere Rechtsgrundlage) nein. das mag Hessen so geregelt haben (Nennst du mir die Quelle, beim Überfliegen des HBKG hab ich nichts diesbezügliches gefunden.). Ich finde es falsch, bringt nämlich immer dann Probleme, wenn der Bürger dann doch das gleiche erwartet, die Besatzung das fachlich aber nicht leisten kann. Dann kaufe ich doch lieber gut ausgestattete KTW und besetze sie auch im Katastrophenschutz gemäß meiner Standards! Gruß Sebastian | ||||
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