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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Verteilschlüssel LF KATS NRW | 46 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 630184 | ||
Datum | 18.06.2010 19:24 MSG-Nr: [ 630184 ] | 24386 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Koll. Bayer? ... bin ja schon da ... Geschrieben von Andreas Bräutigam Wenn sich seit 2003 nichts geändert hat, steht hinter dem Erhalt eines LF 10/6 KatS die Verpflichtung, einen Löschzug für den KatS jederzeit überörtlich einsetzen zu können. D.h. zweites LF und Führung muss die Gemeinde auftreiben. ... dies hat sich in der Tat nicht geändert ! Das alte KatS Konzept (die Überarbeitung ist noch nicht "durch" ändert da aber nichts) sieht als Regelfall pro Kommune einen KatS-Löschzug vor, bestehend aus: kommunalem ELW/KdoW, kommunalem LF (o. takt. vergleichbaren) und dem mit erhöhter Förderung beschafften LF 10/6 KatS (ggf. noch zusätzlich ein Truppfzg.) .... Nachzulesen hier: KatS-Konzept Hessen (2 MB-zip) vom www-Auftritt des IM Gruss Gerhard | ||||
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