Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 163 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 630191 |
Datum | 18.06.2010 20:42 MSG-Nr: [ 630191 ] | 42468 x gelesen |
Infos: | 31.01.17 CP: Die Medizinische Task Force des Bundes 17.06.10 BBK zu MTF
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Sebastian RakWofür brauche ich einen RTW (mit seiner Ausstattung), wenn ich kein Personal für die Bedienung habe? Überspitzt, lässt du einen Nicht-AGT im Katastrophenschutz im Einsatz PA tragen?
Wenn schon vergleichen dann richtig: Hauptberufliches Personal mit Ehrenamtlichen Personal. Und dann stellt man fest, dass ja auch Freiwillige mit weniger als 520Std Ausbildung einen Brand löschen dürfen.
In der "vor RA Zeit" habe ich auch Patienten ins Krankenhaus gebracht ohne das die Reihenweise verstorben währen. Man hat eben die Wahl ob man ein einheitlich hohes Niveau oder Reserven haben möchte.
Kann man, aber ob man auch sollte? Und mal im Ernst, selbst wenn ich als RA intubiert habe, dann kommt der Pat. nicht ohne Arzt an die Maschine. Insofern halte ich das maschinelle Beatmungsgerät für am ehesten verzichtbar.
1) Intubieren (mit einem Larynstubus) kann heute jeder SanH
2) maschinelle Beatmung ist i.d.R. einer manuelle Beatmung überlegen
3) Im Großschadensfall wird nicht jeder beatmete Patient einen NA bekommen
Das KED aufm NEF macht dagegen m.E. überhaupt keinen Sinn.
Zumindest in HH gibt es gar keine KED im FW-RD
Gruß
Ingo
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