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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 164 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 630295 | ||
Datum | 19.06.2010 17:27 MSG-Nr: [ 630295 ] | 41736 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Roleff da fehlt die Betreuung/Bekleidung ,-) Tja... Hat man eine BHP-B50NRW nach Erlass, ist nicht zwingend Betreuung dabei. Wobei der gemeine Sani ja auch betreuen kann. Hat man eine BHP-B50NRW nach Musterkonzept (mit zwei EE) dann hab ich zwei Betreuungsgruppen mit dabei. Wenn die MTF allerdings auch für den sogenannten "Unterkunftsdienst" herhalten muss (im Wiki-Artikel steht u.a. was von Feldbetten[1]) dann hat man das sicherlich nicht in einer BHP-B50NRW mit dabei. [1] Da man die akut in einem Behandlungsplatz nicht braucht, fällt mir ebend nur die errichtung einer Notunterkunft ein. Ich für meinen Teil weiß, wo man in meinem Bereich einigermaßen Kurzfristig (<10h) eine betriebsbereite Notunterkunft herbekommt. Zur Not auch eine, die auf der grünen Wiese errichtet werden kann. Aber ich denke nicht, dass das mit zum Leistungskatalog der MTF gehört? | ||||
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