Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 163 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 630354 |
Datum | 20.06.2010 18:09 MSG-Nr: [ 630354 ] | 41851 x gelesen |
Infos: | 31.01.17 CP: Die Medizinische Task Force des Bundes 17.06.10 BBK zu MTF
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
In my Opinion = meiner Meinung nach
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
PTZ oder richtiger PTZ 10
Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:
• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Massenanfall von Verletzten
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Massenanfall von Verletzten
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Massenanfall von Verletzten
Geschrieben von Ingo zum FeldeFährt z.B. ein PTZ10 (NRW) mit seinen 4 RTW 4 beatmete Patienten sind da auch nur 1-2 NA dabei. Wenn jetzt zwei dieser RTW nur mit RS besetzt
Wo im RettG NW steht das das zulässig sei ?
IMO ist das nicht zulässig in NRW.
Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn jetzt zwei dieser RTW nur mit RS besetzt sind begleiten 2 RA je einen beatmeten Patienten und die anderen beiden beatmeten Patienten werden jeweils von NA+RS begleitet.
Sagt wer ?
Der NA wird seine Anwesenheit vom Zustand der Patienten abhängig machen,
und "planmäßig" rollt der PTZ auch als Taktische Einheit wieder zurück zum Heimatkreis und verteilt da dann seine Patienten... Ob das realistisch ist ?
Geschrieben von Ingo zum FeldeMeine eigentliche Intention geht dahin dass RTW eben ein Beatmungsgerät brauchen
Es soll tatsächlich möglich sein bei ausreichendem Sauerstoffvorrat auch ohne Beatmungsgerät nur mit Beutel und entsprechendem Flow/Reservoir Patienten zu beatmen......
Unter MANV-Bedingungen evtl. auch ausreichend ?
Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd zu Lieschen Müller mit ihrer Handgelenkfraktur fährt eben der RTW mit RS da der Regel-RTW (mit RA) beim MANV ist.
Hat Lieschen Müller allerdings ein schweres SHT nach Sturz wird sie durch unserem RTW mit RS eben ein Problem haben. Der NA ist ja auch beim MANV und ein (guter) RA würde hier evtl. ein Leben retten was ein RS nicht retten kann.
Alle mir bekannten MANV-Pläne der Region sehen eine Reservebildung für den Regel-RD vor.
Da erfahrungsgemäß der "normale" Notfall auch beim MANV versorgt werden muss.
Eine Absenkung des Niveau (KTW statt RTW) bzw. längere Hilfsfristen werden sich dabei zumindest in den ersten 60 Minuten nicht vermeiden lassen.
Danach greifen dann meist die Redundanzen aus Freischicht/EA ect. und entblößte Wachen können wieder besetzt werden. Ggfs. auch durch Umverteilung eigener RM.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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