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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 163 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 630441 | ||
Datum | 21.06.2010 12:37 MSG-Nr: [ 630441 ] | 41598 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott Auf welcher Rechtsgrundlage kann man dann den Versorgungsstandard dort einschränken? Auf gar keiner. Bei einer Katastrophe irgendwo im Land kann man sicher noch auf das Solidaritätsprinzip hinweisen. Das geht bei Großveranstaltungen dann IMNSHO aber nicht mehr. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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