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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Trägt sowas der Tüv ein? | 21 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 630730 | ||
Datum | 22.06.2010 22:01 MSG-Nr: [ 630730 ] | 5752 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Middeke Das ein Ingenieur vom DÜV ...sorry, TÜV jedoch seinen Segen ... halte ich für unwahrscheinlich jedoch nicht für ausgeschlossen Wir hatten jetzt erst den umgekehrten Fall. Die 2-Mann-Haspel an unserem LF (BJ 1990), wie üblich ohne eigene Beleuchtung, steht lt. dem letzten Prüf-Ing. um 2 cm zu weit von den Rücklichtern am Fahrzeugheck ab. Nach seiner Auffassung hätte die jetzt mit einem zusätzlichen Rücklicht ausgestattet werden müssen. Die letzten knapp 20 Jahre hatte das keiner bemängelt... nach langem hin und her haben wir die Plakette wieder bekommen, auch ohne eine Beleuchtungseinrichtung an der Haspel zu montieren. Es gibt nichts, was es nicht gibt... MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | ||||
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