alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Zivilschutz
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ???24 Beiträge
AutorJens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW630849
Datum23.06.2010 19:45      MSG-Nr: [ 630849 ]8395 x gelesen
Infos:
  • 18.08.10 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz

  • Hi,

    Geschrieben von Christian Fischer Geht es nur mir so, oder kommt da noch dem einen oder anderen Leser der § 81 Abs. 5 des von David verlinkten Dokuments komisch vor?
    Mir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht...


    Da hast du etwas falsch verstanden!
    Es gibt ZWEI verschiedene Gruppen von freigestellten Helfern im KatS für die genau genommen zwei verschiedene Regelungen gelten, welche aber FAST identisch sind!

    Es gibt freigestellte Helfer die der Wehrdienstüberwachung unterliegen. Für diese erlischt nach der Mindestverpflichtungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten. Nach wegfall der Freistellung könnten diese aber wieder zum Kriegseinsatz (oder auch Wehrübungen) einberufen werden.

    Und es gibt freigestellte Helfer welche anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind. Diese haben vor oder während ihrer Freistellung eine Erklärung abgegeben in der sie den Dienst mit der Waffe verweigern, welche anerkannt worden ist. Für diese erlischt nach ableisten der Mindestverpflichtungszeit die Pflicht Wehrersatzdienst (Zivildienst - KatS ist KEIN Wehrersatzdienst!) zu leisten. Nach wegfall der Freistellung können diese im "Kriegsfall" aber jederzeit wieder zum unbefristeten Zivildienst einberufen werden.

    Diese muss man immer getrennt betrachten.
    Der von dir monierte Paragraf bezieht sich nun nur auf die zweite Gruppe und soll nur bedeuten das für diese Gruppe Sinngemäß dasselbe gelten soll wie für die Gruppe ohne KDV Antrag, ohne das dies in allen Einzelfällen explizit wiederholt werden muss.

    Falls jemand also sich im KatS verpflichtet und KEINE KDV Erklärung abgegeben hat, so hat diese Regelung für Ihn überhaupt nichts zu bedeuten.


    Diese juristische Feinheit war "damals" gar nicht so unwichtig! Es gab mal Zeiten da waren die Zahlen wieviele Männer sich pro Jahrgang freistellen lassen durften stark reglementiert und diese Grenzen wurden regelmäßig erreicht! So mussten durchaus Freistellungswillige abgewiesen werden.
    Die KDV vielen aber NICHT unter diese Reglementierung, so das man, sofern man es wusste, sich nach ablehnung des Freiatellungsantrages nur als Kriegsdienstverweigerer melden musste um unmittelbar nach der Anerkennung sich doch noch freistellen lassen zu können!


    MfG
    Jens



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     23.06.2010 10:00 Dani7el 7L., Wetter (Ruhr)
     23.06.2010 10:14 ., Niederkrüchten
     23.06.2010 13:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
     23.06.2010 14:25 Thom7as 7E., Nettetal
     23.06.2010 19:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     24.06.2010 08:40 Thom7as 7E., Nettetal
     24.06.2010 08:47 ., München
     23.06.2010 19:45 Jens7 M.7, z.Zt. Köln
     23.06.2010 11:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.06.2010 11:16 Dani7el 7L., Wetter (Ruhr)
     23.06.2010 13:44 Dani7el 7R., Peine
     23.06.2010 12:16 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
     23.06.2010 12:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.08.2010 16:52 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     18.08.2010 17:08 Oliv7er 7M., München
     18.08.2010 18:02 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     18.08.2010 18:09 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     18.08.2010 18:16 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     18.08.2010 18:59 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     18.08.2010 19:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     18.08.2010 19:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.08.2010 19:12 Jan-7H. 7L., Hilter a.T.W.
     18.08.2010 19:27 ., Bad Hersfeld
     18.08.2010 23:12 Mich7ael7 B.7, Münsingen

    0.282


    Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt