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Thema | 2 Tage Erste-Hilfe-Kurs und ein paar Fragen... | 70 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 631133 |
Datum | 25.06.2010 18:27 MSG-Nr: [ 631133 ] | 20252 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christof Strobl
ich hoffe aber, dass den Lehrgangsteilnehmern dann deutlich gesagt wird, dass sie zur Beatmung nicht verpflichtet sind, sonst macht "wieder keiner was".
Nach dieser Logik sind sie dann zur Kompression genauso wenig verpflichtet. Selbstverständlich mache ich denen klar, dass es durchaus legitim sein kann, nur zu Drücken - wir müssen aber auch klar sagen, dass zur Zeit auch die Beatmung eben auch zum Standard dazu gehört.
Und ehrlich gesagt häten die meisten eher Hemmungen bei der Kompression als bei der Beamtung.
Geschrieben von Christof StroblOK, da will ich nicht widersprechen, weiß nicht, wer die letzten FA die ich dazu befragte ausgebildet hat. Ich persönlich bleibe weiter dabei dass der Ersthelfer wissen muss, dass der bewusstlose immer in die Seitenlage kommt und warum das sein muss, wie er es macht ist mir egal...
Richtig. Mit der Einschränk, dass er dann auch wissen muss, was die SSL ausmacht. Wie soll er es denn sonst machen? Nur auf die Seite drehen reicht da eben nicht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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