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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 631737 | ||
Datum | 30.06.2010 15:06 MSG-Nr: [ 631737 ] | 20708 x gelesen | ||
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In solchen Fällen sollte die Polizei oder die zuständige Behörde aktiv werden. Die Feuerwehr kann hier m. E. nur gefahrenabwehrend tätig werden, wenn sie die Ursache kennt. Von daher müsste hier m. E. die Polizei (Umweltabteilung) oder das Landratsamt als Behörde dementsprechende Fachleute vor Ort bringen um dann die Folgemaßnahmen zu bestimmen. Analog kann die Feuerwehr eine Gefahrenabwehr nur durchführen, wenn sie die Ursache kennt und von daher könnten auch Messeinheiten der Feuerwehr zum Einsatz kommen um effektiv und effizient die Gefahr zu beseitigen. Bei fast allen Gewässern gibt es m. E. auch immer einen zuständigen Wasserwart, welcher eine entsprechende Ausrüstung und eine entsprechende Erfahrung mit sowas hat. Den würde ich über das LRA auch anfordern und zur Einsatzstelle bitten. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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