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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 631789 | ||
Datum | 30.06.2010 18:16 MSG-Nr: [ 631789 ] | 20564 x gelesen | ||
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Hallo Marco, aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde. Und genau da würde ich Themen wie Probenahme und welche Schnelltest aus ihrer Sicht machbar sind anbringen. Und ja, sie sollte an sich auch die Kosten tragen. Und wenn die nicht wollen. Dann mache ich eine Probenahme. Halte mich an das Probenahme-Handbuch des BKK. Stelle Temperatur und pH-Wert fest und gut. Alles weitere kann nur die Fachbehörde vorgeben und wenn muss sie das auch. Ich weiß, dass ist nicht unbedingt das was man möchte, besonders wenn man an sich einen anderen Anspruch an Messtechnik im Einsatz hat. Wenn die Fachbehörde das aber so möchte, dann ist das halt so. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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