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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 631837 | ||
Datum | 30.06.2010 22:54 MSG-Nr: [ 631837 ] | 20183 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marco Kirstein Geschrieben von André Schild" aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. In diesem Fall die untere Wasserbehörde." Wer sonst ? Geschrieben von Marco Kirstein Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen. Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten. Wer ist zuständige Fachbehörde ? UWB ? Wer trägt die Entscheidung ? Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage haben wir als FW? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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