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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 631839 | ||
Datum | 30.06.2010 23:13 MSG-Nr: [ 631839 ] | 20127 x gelesen | ||
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Geschrieben von André Schild aus meiner Sicht kann die Frage nur einer beantworten. Die Fachbehörde die für diese Fälle zuständig ist. Ist das Deiner Meinung nach bei der Freisetzung von Gefahrstoffen in die Luft genauso? Auch für luftgetragene Emissionen gibt es ja Behörden. Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig? Tatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern. Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel. Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll. | ||||
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