Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631843 |
Datum | 01.07.2010 01:18 MSG-Nr: [ 631843 ] | 19973 x gelesen |
Infos: | 07.01.16 Katastrophe an der Jagst - Umweltskandal wird teuer 28.08.15 THW: Fischsterben in der Jagst THW pumpt und lüftet 28.08.15 KFV HN: Feuerwehren bereiten sich auf Umwelteinsatz an der Jagst vor. 25.08.15 Brand in Mühle löst Fischsterben aus [ Kirchberg an der Jagst ]
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Geschrieben von Oliver Meisenberg
Tatsächlich stellen Schadstoffe in Gewässern, die akut in großer Konzentration auftreten, eine Aufgabe für die Gefahrenabwehr dar, insbesondere in Badegewässern.
unabhängig von den Badegewässern (das gilt für ALLE Gewässer) gibt es eine ganz einfache Aufteilung:
Sofortmaßnahmen => Aufgabe der Gefahrenabwehr (und damit im weitesten Sinne der Feuerwehr)
Folgemaßnahmen => Aufgabe der zuständigen Behörde (UWB, diese fachlich beraten vom Wasserwirtschaftsamt)
Dabei gilt jeweils: jeder ist für die Durchführung der von ihm veranlassten Maßnahmen verantwortlich... Und für die Verhängung eines Badeverbots ist dann ohnehin in aller Regel das Gesundheitsamt zuständig.
Geschrieben von Oliver Meisenberg
Ölwehr auf Gewässern ist dafür ein bekanntes Beispiel.
eines von vielen...
Geschrieben von Oliver Meisenberg
Neben der bereits genannten Messung des pH-Werts halte ich auch einen Leuchtbakterientest für sinnvoll.
Die Messung des ph-Werts halte ich auch für praktikabel und - vor allem - für die Feuerwehr auch durchführbar. Aber den Leuchtbakterientest? Für was soll das denn gut sein?
Geschrieben von Oliver Meisenberg
Wenn nein, warum hältst für die Freisetzung in Oberflächenwasser eine so enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde für nötig?
Weil es hierfür im Gesetz eine klar geregelte Zuständigkeit gibt, und zwar in den Landeswassergesetzen. In Bayern: Art. 58 BayWG, wenn ich mich nicht irre.
Die Regelungbesagt, dass für die Gewässeraufsicht (und damit Anordnungsbefugnis) die Kreisverwaltungsbehörde zuständig ist, für die technische Gewässeraufsicht (also die fachliche Beratung etc.) das jeweilige Wasserwirtschaftsamt.
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| 30.06.2010 13:52 |
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Marc7o K7., Itzehoe |
| 30.06.2010 15:06 |
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., Kirchheim unter Teck | |