Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 631845 |
Datum | 01.07.2010 01:38 MSG-Nr: [ 631845 ] | 20104 x gelesen |
Infos: | 07.01.16 Katastrophe an der Jagst - Umweltskandal wird teuer 28.08.15 THW: Fischsterben in der Jagst THW pumpt und lüftet 28.08.15 KFV HN: Feuerwehren bereiten sich auf Umwelteinsatz an der Jagst vor. 25.08.15 Brand in Mühle löst Fischsterben aus [ Kirchberg an der Jagst ]
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Geschrieben von Marco Kirstein
Sind die immer zuständig? Auch beim Baggersee oder dem Badeteich in Privat- oder Gemeindebesitz?
Ja, in aller Regel. Grundlage sind die Regelungen des jeweiligen Landes-Wassergesetzes.
Geschrieben von Marco Kirstein
Da unser LZG eine Kreiseinheit ist wäre der Kostenträger wohl eh der Kreis, zu sinnvollen Tests würde ich die untere Wasserbehörde dann natürlich auch befragen.
Nicht unbedingt, weil die Probenahme und vor allem die Auswertung im Labor häufig vom Wasserwirtschaftsamt durchgeführt wird... und die sind vom Staat finanziert. Daher ist der Kreis (UWB) nicht unbedingt der erste Ansprechpartner.
Geschrieben von Marco Kirstein
Also bisher halten sich die schlechten Erfahrungen mit unserer unteren Wasserbehörde bei mir sogar noch im Rahmen.
Schön, wenn das woanders auch so ist...
Geschrieben von Marco Kirstein
Allerdings vergeht schon öfter einige (Frei-)Zeit, die (Feuerwehr)man(n) sicher manchmal besser nutzen könnte bis die dann da sind und (ggf. gemeinsam mit anderen Behörden) eine Entscheidung treffen.
Zu welchen Zeiten? Reguläre Dienstzeiten, oder nachts/ am Wochenende? Haben die dann richtige Bereitschaft, oder kommt nur ein Mitarbeiter, der "zufällig" erreicht wird?
Naja, und vor einer Entscheidung auch mal die eine oder andere Fachmeinung einzuholen, ist in diesem Metier erstens durchaus üblich, und zweitens auch durchaus angebracht, wenn man die möglichen Folgen bedenkt.
Geschrieben von Marco Kirstein
Daher der Wunsch mit möglichst einfachen Mitteln entsprechende Entscheidungen wenigstens vorzubereiten.
Der durchaus auch nachvollziehbar ist... aber dafür braucht es auch einiges Fachwissen (und das nicht nur unbedingt zu direkten Gefahrstoffen, sondern zu allgemeinen wasserwirtschaftlichen Themen, und da gehören Baustellen - und deren Wasserhaltungen - z.B. auch dazu), das oftmals auch bei einem LZ-G nicht vorhanden ist (ich will Euch da jetzt nicht zu nahe treten, aber das sind so meine Erfahrungen aus den letzten Jahren).
Geschrieben von Marco Kirstein
Mich würde daher schon interessieren, wie mit welcher Technik Andernorts vorgegangen wird und nach welchen Kriterien man die Messergebnisse dann dort bewertet.
Kommt bei uns darauf an: Probenahme entweder durch
- UWB selbst
- Wasserwirtschaftsamt
- Polizei
nach dem Handbuch "Technische Gewässeraufsicht" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Da stehen alle Maßnahmen der Probenahme, inkl. aller zu erhebender Tatsachen/ Feststellungen drin. Alle diese Stellen verfügen über eine einheitliche Probenahmeausrüstung.
Die Auswertung erfolgt dann über ein Labor, in aller Regel über das Wasserwirtschaftsamt - da hat für uns auf die Schnelle aber auch schon mal das LKA ausgeholfen. Weitere Möglichkeit, vor allem bei einem unbekannten Stoff und z.B. Gefährdung einer Trinkwasserversorgung, wäre die nächstgelegene ATF.
Die Feuerwehren (in unserem Fall GW-AS, GW-G und GW-Mess des kreiseigenen ABC-Zuges) verfügen bei uns ebenfalls über diese Ausrüstung, um im Eventuelfall auch für eine Probenahme eingesetzt werden zu können. Geschult wurden sie hierfür durch das Wasserwirtschaftsamt, im Einsatz begleitet würden sie durch einen Mitarbeiter des WWA oder der UWB.
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| 30.06.2010 13:52 |
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Marc7o K7., Itzehoe |
| 30.06.2010 15:06 |
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., Kirchheim unter Teck | |