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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gewässerschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 631900 | ||
Datum | 01.07.2010 11:43 MSG-Nr: [ 631900 ] | 19585 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver Meisenberg Das habe ich für Schadstoffe in der Luft auch - in Bayern mit dem Landesamt für Umwelt. Trotzdem hole ich mir nicht bei jeder Freisetzung das LfU an die Einsatzstelle. Nein das musst du nicht aber je nach Schadenslage muss entweder die untere, die obere oder sogar die oberste Umweltschutzbehörde informiert werden. Grundsätzlich würde ich empfehlen grundsätzlich eine Probe von etwa 500mL zu ziehen bevor andere Maßnahmen ergriffen werden. Diese kann dann zusammen mit der Information an die zuständige Wasserbehörde weitergeleitet werden, diese ist dann für alle weiteren Untersuchungen verantwortlich und hat zur Untersuchung viel weitergehende Möglichkeiten als die Feuerwehr. Ist auch wichtig für eine eventuelle Strafverfolgung und auch für eventuell auftretende gesundheitliche Probleme bei Einsatzkräften und Zivilisten. | ||||
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