1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Servus,
Geschrieben von Marco Kirstein
Ist es sinnvoll den Sauerstoffgehalt dazu bestimmen zu können (geht das mit einfachen Mitteln zuverlässig?), oder sind die Symptome da eh eindeutig?
ich denke, die Symptome sind da durchaus eindeutig. Inwieweit eine Messung vor Ort - mit vertretbarem Aufwand - überhaupt möglich ist, kann ich Dir nicht sagen. Bei uns hat keine einzige Einheit mit Probenahmeausstattung die Möglichkeit hierzu - auch nicht die mir bekannten, die behördlicherseits in aller Regel zur Verfügung stehen (ausgenommen sind evtl. richtige Laborfahrzeuge, aber die sind sehr rar). Der Sauerstoffgehalt wird bei uns eigentlich ausschließlich im Labor bestimmt...
Geschrieben von Marco Kirstein
Wie ist die Maßnahme eigentlich wirkungsvoller? Großer Bogen durch die Luft oder scharf ins Wasser spritzen?
Gute Frage, nächste Frage. Habe mir da ehrlich gesagt bisher nie Gedanken dazu gemacht. Würde persönlich aber den scharfen Strahl ins Wasser bevorzugen...
Geschrieben von Marco Kirstein
Wie lange sollte man die Maßnahme mindestens durchführen?
Das wird man immer von den Umständen vor Ort abhängig machen müssen. Evtl. kann man das auch mit einer Schmutzwasserpumpe (z.B. Chiemsee von Spechtenhauser) erledigen, dann braucht man "nur" einen Stromanschluss, zwei Stützkrümmer, wenig Personal... und es ist bei weitem nicht so laut. Die Pumpe könnte dann auch durchlaufen, müsste nicht nachgetankt werden... muss nur diebstahlsicher verbaut werden :-)
Geschrieben von Marco Kirstein
Wenn Öltest negativ und PH-Wert in Ordnung, bedeutet das dann für den Gefahrgutzug sofort abrücken?
Würde ich so nicht sehen: Öltestpapier spricht erst ab einer gewissen Schichtstärke an, bei "leichten" Schlieren bleibt es unverändert... und kann damit zu einer Fehleinschätzung führen. Für die ph-Wert-Messung gilt eigentlich fast das gleiche, je nachdem, wo man misst (Fläche, Tiefe), kann das zu Fehlinterpretationen führen.
Geschrieben von Marco Kirstein
Oder sollte dann immer eine Probe gezogen,
Das ist in jedem Fall eine gute Möglichkeit, und zeugt in aller Regel auch von einer gewissen Professionalität.
Geschrieben von Marco Kirstein
bzw. die untere Wasserbehörde alarmiert werden
Wenn sie gemäß der AAO nicht ohnehin mit verständigt wurde: aus meiner Sicht ja, in jedem Fall! Dann ist Feuerwehrs auch die Verantwortung los...
Geschrieben von Marco Kirstein
Mir ist eine richtige Entscheidung nach 45 Minuten auch lieber als eine falsche nach 5 Minuten. Wenn nach 5 Minuten aber klar ist, dass man uns da nicht braucht, dann wüsste ich das halt gerne in der 6 Minute und nicht erst nach einer Stunde.
Vorschlag: ein Verantwortlicher (z.B. der ZF mit seinem Zugtrupp) des LZ-G bleibt vor Ort, für die Information und Einweisung der Behördenvertreter. Kommt bei der Behörde immer gut an, reduziert aber den Personalaufwand des LZ-G auf ein absolutes Minimum.
Ist bei uns auch schon mal vorgekommen, dass die Ortsangaben so ungenau waren, dass die Einsatzstelle von der UWB nicht gefunden wurde... dann musste die Feuerwehr nochmals raus, zwecks Information etc. Und wenn aus Sicht der Behörde doch noch Maßnahmen notwendig werden, kann sich der ZF selbst um alles weitere kümmern... ist vielleicht auch nicht verkehrt.
Geschrieben von Marco Kirstein
DU WAGST ES DIE FACHKOMPETENZ EINES LZG IN FRAGE ZU STELLEN! ;)
Ähm, manchmal? Aber im Ernst: es ging mir bei meiner Aussage rein um die wasserwirtschaftlichen Belange, die oftmals verbunden mit bautechnischen Fragen auftauchen. Wenn wir eine Gewässerverunreingung (milchige Flüssigkeit oder sowas in der Art) gemeldet bekommen, checken wir als erstes ab, ob wir in der Gegend eine gemeldete Baustelle mit einer Wasserhaltung haben. Aus unserer Erfahrung heraus sind das sehr oft die Verursacher... wenn wir da nichts bei uns in den Listen haben, werden wir trotzdem vor Ort als erstes die Baustellen und Kanaleinläufe kontrollieren.
Geschrieben von Marco Kirstein
Umfassende Analytik möchten wir gar nicht betreiben.
Ist ja auch nicht unsere Aufgabe :-)
Geschrieben von Marco Kirstein
Ist höchstens die Frage, ob ein „Analyse-Kasten“ für den Hobbyteichbesitzer, ggf. in Verbindung mit einem Telefonat mit der UWB gerade bei einem kleinen Gewässer sinnvoll sein kann?
Kann ich mir für unseren Bereich ehrlich gesagt nicht vorstellen... denn sollten Proben genommen werden, muss die Auswertung in jedem Fall gerichtsfest erfolgen. Können für weitergehende Anordnungen, aber auch für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wichtig sein.
Daher werden - wenn Proben notwendig werden - immer auch nochmals behördliche Proben genommen werden, auch wegen der Protokolle etc. Und Rückstellproben sind manchmal auch nicht verkehrt.
Geschrieben von Marco Kirstein
Erweitern würden wir die Ausrüstung (wenn überhaupt sinnvoll) aber wahrscheinlich nur auf einem der Fahrzeuge.
Würde ich auch so machen, schon allein wegen der Kosten.
Geschrieben von Marco Kirstein
Beste Dank für die zahlreichen Anregungen schon jetzt
Gerne!
Gruß vom Starnberger See
Markus
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