Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 632084 |
Datum | 02.07.2010 09:13 MSG-Nr: [ 632084 ] | 24339 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Einsatzleitwagen
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hallo,
dann liegt das Organisationsverschulden aber eher nicht an den Gemeinden(Dörfern) die i.d.R. sowieso kein Geld haben
, denen laut FwOrgVO entsprechend nur die entsprechenden Fahrzeuge zustehen.
Dann sind dies hausgemachte Probleme vom Gesetzgeber, sprich Bundesland.
Die meisten Gemeinden bzw. Feuerwehren bei uns in d. VG haben/hätten in ihren Gerätehausern noch nicht mal einen freien Stellplatz, selbst wenn Geld für ein ELW plötzlich da wäre oder über Spenden u.Sponsoring sich sowas beschaffen ließe,da die Gerätehäuser
meist nur erneuert bzw. saniert wurden nach Maßgabe der OrgVO also,sprich wenn dir als Fw oder Gemeinde laut Gesetzgeber nur ein Fahrzeug zusteht dann brauchst du auch nur einen Stellplatz!
Also käme hier auch nur wieder ein Anbau in Frage bzw.ist dieser meist nicht möglich da die Grundstücke auf denen die GH stehen dafür zu 90% zu klein wären.
mkG
Lars
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