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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 632118 | ||
Datum | 02.07.2010 10:34 MSG-Nr: [ 632118 ] | 24474 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Ballhause Das Thema irgendwo damit abzutun das es rechtlich nicht erlaubt ist die eine Sache evtl. vermutlich sogar der Grund warum es so ins Gesetz geschrieben wurde um so ggf. den Kommunen irgendwo Kosten zu sparen ,weil sonst jede Fw mind. irgendwo ein 4m Handfunkgerät beschaffen würde. Mit dieser Spekulation zu den Gründen für diese Regelung liegst du aber vollkommen daneben. Wenn man Kosten sparen wollte, hätte jede Feuerwehr ein 4m-HFG und man könnte sich eine große Anzahl ELW sparen! Die eigentlichen Gründe liegen in der Technik (Reichweite!) und der Taktik, aber das wurde in den anderen Antworten ja schon ausführlich diskutiert. Geschrieben von Lars Ballhause dann liegt das Organisationsverschulden aber eher nicht an den Gemeinden(Dörfern) die i.d.R. sowieso kein Geld haben, denen laut FwOrgVO entsprechend nur die entsprechenden Fahrzeuge zustehen. Völlig falsch! Die ThürFwOrgVO regelt den Mindestbedarf! und nicht, "welches Fahrzeug einer Fw zusteht". Außerdem soll selbst in der geringsten Risikoklasse 1 in der Stufe 2 ein ELW vorhanden sein. Wenn dass bei euch nicht gesichert ist, mussen Lösungen gefunden werden (gemeinsam mit dem Landkreis als Aufsicht). Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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