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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusstattung Brandschutzbeauftragter7 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)632424
Datum05.07.2010 00:40      MSG-Nr: [ 632424 ]4043 x gelesen

Hallo,
enpfehlen kann ich die Brandschutzbeauftragtenseminare Teil 1 und Teil 2 und folgend diverse Fortbildungen.
Zur Ausstattung ist neben bereits genannten Dingen ganz wichtig ein Internetanschluss, um diverse Vorschriften aktuellst und auch Asbach-Uralt aus diversen Archiven für diverse Beurteilungen abrufen zu können.
Was unerlässlich ist, sind möglichst alle Pläne, Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte und sonstige Unterlagen über z.B. sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen gemäß TPrüfVO
Ein Brandschutzbeauftragter sollte meiner Meinung nach über ein "geeignetes" Wissen im vorbeugenden Brandschutz verfügen: baulicher und organisatorischer Brandschutz sowieso, anlagentechnischer Brandschutz soweit die Anlagen vorhanden sind. Der BSB kann dabei qualitativ wertvolle Arbeit verrichten, besonders wenns um die üblichen Kleinbau- und Wartungsmaßnahmen geht (Feuerschutztür austauschen, Leitungsschott einbauen oder nachbelegen, Wartung von Feuerlöschern und Brandschutzanlagen, ...)
Dazu sollte der BSB im Umgang mit baulichen Verwendbarkeitsnachweisen (AbP / AbZ) sattelfest sein und auch auf einen Einkäufer oder Controller, der nur BILLIG kennt aber vom fachlichen 0,0 Ahnung hat, mit entsprechenden Argumenten antworten können, warum richtige Feuerlöscher angeschafft werden statt Spielzeuglöschdosen, von denen der Einkäufer gehört hat dass diese sogar vonm DFV empfohlen werden. Evtl sollte er auch erklären können, dass ein kaputter Feuerschutzabschluss ausgetauscht werden muss und nicht vom Betriebsschlosser mit Bello ausgebeult und mit aufgeschweißtem Blech repariert wird. Oder dass bei einer Feuerlöscherwartung für 2,50 € wohl nicht mehr als ein feuchtes Abwischen und neu plakettieren drin ist. Oder oder oder.
Und wichtig: alles mitschreiben, Hinweis dem Vorgesetzten vorlegen, am besten unterzeichnen lassen und ggf. Kopie zuhause aufbewahren. Denn wie sagte doch so schön mein Lieblingsbaurechtsprofessor: G´schrieben is g`schrieben und babbelt is g`schissen

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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 05.07.2010 00:40 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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