Hallo,
Geschrieben von = anonym = anonymReicht es aus, eine Jahreshauptversammlung einzuberufen und dies damit zu begründen, dass das Vertrauen in den Wehrführer fehlt und wir einen neuen wählen möchten (natürlich haben wir bis zu diesem Termin eine entsprechend neue Wehrführung, die auch bereit wäre sich wählen zu lassen)?
... nein, geht so nicht, da gesetzlich keine Abwahl des Wehrführers vorgesehen (nur der von Dir zitierte § 12 (7) HBKG)
... Ansatz wäre ggf. (je nach Satzungslage: xx% der Mitglieder fordern dies) eine JHV einzuberufen und da einen Antrag zu beschließen, der dem Wehrführer das Vertrauen der Mannschaft entzieht (Begründung !) und im gleichen Antrag die Stadt zu bitten daher eine Entlassung nach § 12 (7) zu prüfen. Wenn da eine entsprechende qualifizierte Mehrheit dahinter steht und eine substantielle Begründung existiert würde ich das für einen "wichtigen Grund" halten, aufgrund dessen die Stadt tätig werden könnte (kleiner Hinweis - wir haben ähnliches z.Zt. durch: wenn der dagegen rechtlich vorgeht liegt ggf. die ganze Neuwahl wegen schwebendem Verfahren 1 - 3 Jahre auf Eis)
... andererseits: das wäre doch eigentlich ein Betätigungsfeld für den GBI/SBI als "Vorgesetzem" des Wefü ihn mal an die pflichtgemäße Aufgabenerledigung zu erinnern (ggf. mit satzungsrechtlichen Maßnahmen). Zumal der Kamerad Wefü ja Ehrenbeamter der Gemeinde ist und auch noch eine Entschädigung erhält (Problem des Rechtsweges: s.o.) ...
Gruss
Gerhard
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