Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | LNA - Organisationsform, Zuordnung, Finanzierung | 16 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 632704 |
Datum | 07.07.2010 10:41 MSG-Nr: [ 632704 ] | 4297 x gelesen |
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Sanitätseinsatzleitung
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Servus,
für meinen Landkreis:
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
1. Gibt es eine sichere 24/7-Bereitschaft im Stadtgebiet?
Nein, alarmiert wird immer die gesamte LNA-Gruppe (insgesamt 10 Personen).
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
2. Wie kommt der LNA zur Einsatzstelle?
Mit seinem Privat-Kfz, teilweise ausgestattet mit SoSi.
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
3. Ist der LNA dem Regelrettungsdienst, dem KatS oder der Kommune zugeordnet?
Meines Wissens eigentlich dem KatS, weil der LNA Teil der SanEL ist... und die ist eine behördliche Einsatzleitung. Ernennung zum LNA meines Wissens über die KVB, mit Zustimmung durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde. Lasse mich in diesem Punkt aber gerne eines besseren belehren... :-)
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
4. Von wem wird der LNA finanziert? Gegen Aufwandsentschädigung oder Vollzeitstelle mit Refinanzierungsmöglichkeiten?
Die OrgL's erhalten je Einsatz eine Aufwangsentschädigung durch den ZRF. Ob das bei den LNA's genauso läuft, müsste ich mich erkundigen.
Gruß vom Starnberger See
Markus
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