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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaBGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten?7 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg633514
Datum12.07.2010 15:51      MSG-Nr: [ 633514 ]3290 x gelesen

Moin,

wirf mal einen Blick in die GUV-I 8524 "Prüfung elektrischer Betriebsmittel".
Dort findest du unter anderem eine Kopiervorlage für die Dokumentation.

Zur Aufbewahrung selbst findest du einen Hinweis in § 11 BetrSichV i.V.m. § 10(2) BetrSichV.

Der Arbeitgeber / Unternehmer hat die Aufzeichnungen (über die Prüfungen) aufzubewahren;
nur wenn die zuständige Behörde es fordert, müssen die Aufzeichnungen am Betriebsort zur Verfügung stehen.
Sprich, es reicht üblicherweise, die Aufzeichnungen zentral aufzubewahren.

Unterliegen die zu prüfenden Geräte während des Betriebes Einflüssen, die Schäden verursachen können (bei der Feuerwehr und den HiOrgs durchaus gegeben), ist dem Gerät ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen. Das kann z.B. durch eine Prüfplakette geschehen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org

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 12.07.2010 13:35 jürg7en 7s., Trier
 12.07.2010 13:56 Alex7and7er 7 M.7, Leinfelden-Echterdingen
 12.07.2010 15:04 Phil7ipp7 B.7, Hildesheim / Niedersachsen
 12.07.2010 15:51 Udo 7B., Aichhalden
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 12.07.2010 23:17 jürg7en 7s., Trier
 12.07.2010 23:49 Andr7eas7 M.7, Boffzen

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