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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | BGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten? | 7 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 633514 | ||
Datum | 12.07.2010 15:51 MSG-Nr: [ 633514 ] | 3290 x gelesen | ||
Moin, wirf mal einen Blick in die GUV-I 8524 "Prüfung elektrischer Betriebsmittel". Dort findest du unter anderem eine Kopiervorlage für die Dokumentation. Zur Aufbewahrung selbst findest du einen Hinweis in § 11 BetrSichV i.V.m. § 10(2) BetrSichV. Der Arbeitgeber / Unternehmer hat die Aufzeichnungen (über die Prüfungen) aufzubewahren; nur wenn die zuständige Behörde es fordert, müssen die Aufzeichnungen am Betriebsort zur Verfügung stehen. Sprich, es reicht üblicherweise, die Aufzeichnungen zentral aufzubewahren. Unterliegen die zu prüfenden Geräte während des Betriebes Einflüssen, die Schäden verursachen können (bei der Feuerwehr und den HiOrgs durchaus gegeben), ist dem Gerät ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen. Das kann z.B. durch eine Prüfplakette geschehen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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