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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaBGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten?7 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW633515
Datum12.07.2010 16:05      MSG-Nr: [ 633515 ]3386 x gelesen

Aber man muss nur die letzte Prüfung aufbewahren. Wenn die Fristen allerdings verlängert werden sollen (durchaus möglich) dann ist es eine gute Argumentationshilfe, wenn man in diesem Teil eine längere Dokumentation hat.

Ich halte die Doku meistens nur elektronisch vor, mittels unterschriebener CD. Das wurde bisher immer anerkannt (Industrie). Außerdem ist es billiger, als einen Ausdruck von jedem Protokoll zu erstellen und einzeln zu Unterschreiben.

Die einzelnen Werte sollten aus der Doku übrigens hervorgehen.



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 12.07.2010 13:35 jürg7en 7s., Trier
 12.07.2010 13:56 Alex7and7er 7 M.7, Leinfelden-Echterdingen
 12.07.2010 15:04 Phil7ipp7 B.7, Hildesheim / Niedersachsen
 12.07.2010 15:51 Udo 7B., Aichhalden
 12.07.2010 16:05 Hara7ld 7S., Köln
 12.07.2010 23:17 jürg7en 7s., Trier
 12.07.2010 23:49 Andr7eas7 M.7, Boffzen

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