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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | BGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten? | 7 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 633515 | ||
Datum | 12.07.2010 16:05 MSG-Nr: [ 633515 ] | 3386 x gelesen | ||
Aber man muss nur die letzte Prüfung aufbewahren. Wenn die Fristen allerdings verlängert werden sollen (durchaus möglich) dann ist es eine gute Argumentationshilfe, wenn man in diesem Teil eine längere Dokumentation hat. Ich halte die Doku meistens nur elektronisch vor, mittels unterschriebener CD. Das wurde bisher immer anerkannt (Industrie). Außerdem ist es billiger, als einen Ausdruck von jedem Protokoll zu erstellen und einzeln zu Unterschreiben. Die einzelnen Werte sollten aus der Doku übrigens hervorgehen. | ||||
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