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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | BGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten? | 7 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 633587 | ||
Datum | 12.07.2010 23:17 MSG-Nr: [ 633587 ] | 3202 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald Schramke Aber man muss nur die letzte Prüfung aufbewahren. Wenn die Fristen allerdings verlängert werden sollen (durchaus möglich) dann ist es eine gute Argumentationshilfe, wenn man in diesem Teil eine längere Dokumentation hat. Gilt das nur für die BGV A3 oder generell für alle Prüfungen von Feuerwehrgeräten wie Leinen, Leitern, Hebekissen usw.? | ||||
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