alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaBGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten?7 Beiträge
AutorAndr8eas8 M.8, Boffzen / Niedersachsen633597
Datum12.07.2010 23:49      MSG-Nr: [ 633597 ]3258 x gelesen

Hallo Jürgen,

laut der BGV A3 sowie einen Hinweisblatt der FUK Niedersachsen gilt:
Geschrieben von FUKDie Prüffrist „in bestimmten Zeitabständen“ ist so zu bemessen, dass Mängel, mit denen
gerechnet werden kann, rechtzeitig festgestellt werden. Herstellerinformationen
bzw. die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 sind zu beachten, so dass i. d. R. ortsveränderliche
Betriebmittel mindestens einmal jährlich zu prüfen sind.

Die Fristen könne aber auch bei recht häufiger Benutzung verkürzt werden, liegt aber in der Hand des "Unternehmers", somit Stadt bzw. Gemeinde.

In der GUV-G 9102 sind die Prüffristen und Prüfanforderungen für die weiteren Gerätschaften bei Feuerwehr's angegeben. Hier sind allerdings nur Mindestvorgaben gemacht, kürzere Zeitabstände gehen immer. Aber das wolltest du, glaube ich, nicht hören, oder?!


Gruss Andreas

Freiwillige Feuerwehr Boffzen - Ortsfeuerwehr Boffzen
Den "Senf" den ich hier von mir gebe ist allein meine Meinung - Rächtschriebfähler eingeschliest

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 12.07.2010 13:35 jürg7en 7s., Trier
 12.07.2010 13:56 Alex7and7er 7 M.7, Leinfelden-Echterdingen
 12.07.2010 15:04 Phil7ipp7 B.7, Hildesheim / Niedersachsen
 12.07.2010 15:51 Udo 7B., Aichhalden
 12.07.2010 16:05 Hara7ld 7S., Köln
 12.07.2010 23:17 jürg7en 7s., Trier
 12.07.2010 23:49 Andr7eas7 M.7, Boffzen

1.143


BGV A3 Dokumentation - was muss ich vorhalten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt