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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Rinteln / Niedersachsen | 634850 | ||
Datum | 20.07.2010 13:48 MSG-Nr: [ 634850 ] | 221086 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jens Hogeback Eine qualifikationsbezogene Helmkennzeichnung erfolgt aufgrund der erworbenen fachlichen Qualifikation „Gruppenführer“ bzw. „Zugführer“. Hallo, wo steht da jetzt was von "jeder AUSGEBILDETE"? Wie du doch selbst geschrieben hast "Gruppen-u.Zugführer". Was aber ist mit den Verbandsführern, die nicht in der Kreisbreitschaft oder GemeindeBM sind? Unterm Strich ist alles wieder nur ein Rumeiern. Warum muss ein OrtsBM Zugführerstreifen tragen? Wenn ich Einsatzabschnitte bilde, such ich mir an der Einsatzstelle einen, der 2 Streifen am Helm hat. Wenn ich Pech habe, war das ein Griff ins Klo, was die Quali angeht. In anderen BL gehts auch einfacher. :-) Gruß Heilu | ||||
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