Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | F 90 im 5m Bereich | 15 Beiträge |
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 634941 |
Datum | 21.07.2010 01:13 MSG-Nr: [ 634941 ] | 7079 x gelesen |
Basisstation (Digitalfunk)
Geschrieben von Philipp AchÄhm, das ist aber eigentlich so normal.
Das mag rechtlich so voll in Ordnung sein, ob es aber auch gut ist steht auf einem anderen Blatt.Geschrieben von Philipp AchGK 5, Hessen: Architekt oder wer auch immer schreibt das Brandschutzkonzept
Architekten und Brandschutzkonzepte sind ein Thema für sich. Wenn sich ein Architekt nicht eingehend mit dem Thema Brandschutz beschäftigt wage ich mal anzuzweifel ob er die notwendige Sachkunde besitzt. In der Juristerei gibt es den Begriff Fachanwalt (und der ist nicht einfach zu bekommen) und in der Medizin ist das dann der Facharzt. Gibt es so etwas auch für Architekten???
Wenn man dann den Sachverständigen BS das noch prüfen und überwachen lässt, kann man es doch auch gleich von ebendem erstellen lassen. Je mehr Schnittstellen eingebaut sind desto mehr Fehlerquellen gibt es.
Sorry, ich bin schon paar Tage aus der Branche raus, aber GK 5 o. GK 4 sagen mir gerade nichts. HOAI war auch nie mein Thema. Beim googlen nach GK4 kam auf die Schnelle auch nur was aus der HBO zu Tage. Ist das vielleicht eine spezielle hessische Bezeichnung. Für Aufklärung wäre ich dankbar.
Mit gutachten die da wer erstellt hat der dann nicht mehr im Bauprozess eingebunden ist habe ich schon die tollsten Sachen erlebt, den ein Bauvorhaben ist nun mal kein statischer Prozess, und wenn dann das Gutachten nicht den vorhanden Bedingungen angepasst wird kommt da schon mal was Sinnentstelltes raus. ist so meine Erfahrung und muß nicht unbedingt verallgemeinert werden.
Gruß Ralf
Irgendwas ist ja auch immer.
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