Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 634960 |
Datum | 21.07.2010 08:39 MSG-Nr: [ 634960 ] | 220158 x gelesen |
Infos: | 09.05.10 Niedersachsen: Neue Feuerwehrverordnung in Kraft
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Niedersachsen
Geschrieben von Florian Hartner
Das wäre dann mal interssant wenn ein ausgebildeter GF ohne Funktion
in seiner Wehr darauf besteht seinen Streifen am Helm zu haben und die
Wehrführung sagt Nein.
Nun ja, irgendwann hat der GF "ohne Funktion" ja mal den GF-Lehrgang (erfolgreich) absolviert und um nach außen zu kennzeichnen, daß er die entsprechende Qualifikation hat (also eine Gruppe führen kann/darf) gibt´s wohl diese Helmkennzeichnung.
Andererseits kann er die Funktion "Gruppenführer" in der Vergangenheit ja bereits ausgeübt haben und hat die Funktion dann vielleicht abgegeben.
Ist der "GF ohne Funktion" jetzt ein "schlechterer GF" als der "GF mit Funktion"?!
Ich verstehe diese ganzen Diskussionen (siehe z.B. hier) um die Kennzeichnung von Funktionen und Qualifikationen langsam nicht mehr (nichts gegen dich, Florian). Wenn jemand einen Lehrgang, ganz gleich welchen, erfolgreich absolviert hat, soll er als "Lohn" dafür bitte die entsprechende Qualifikationskennzeichnung bekommen. Sofern er dann im Einsatz die entsprechende Funktion ausübt, bitte, dafür gibt´s u.a. die Funktionswesten. (nebenbei bemerkt: ich hab schon Fahrzeuge gesehen, die mit 8 (!) ausgebildeten/qualifizierten GF besetzt waren, wie bitte kennzeichnet man denn da wen wofür?!).
Und das ist mit der neuen Verordnung nichts Neues, auch die vorige Verordnung gab das m.E. schon her...
Der Dienstgrad ....-Löschmeister ist natürlich auch ein entsprechender "Lohn" für den erfolgreich absolvierten Lehrgang. Nur ist der auf der Dienstuniform und die hat man im Einsatz nun mal äußerst selten an. Ferner dürfte es auch schwierig werden zu unterscheiden, was im Einsatz einen Löschmeister von einem Oberlöschmeister oder Hauptlöschmeister unterscheidet....
Und wenn man jemandem diesen "Lohn" verweigert, warum schickt man ihn dann überhaupt erst zum Lehrgang?!
Geschrieben von Mathias Wille
Also ich kenne eine Samtgemeinde, in der das (zunächst) nicht umgesetzt wird... :(
Ich vermute mal, daß es davon in Nds. wohl noch einige mehr geben wird, wetten?!
Nun ja, eigentlich gibt´s noch ganz andere, wichtigere Probleme...
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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| 09.05.2010 10:00 |
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., Garlstorf | |