Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | F 90 im 5m Bereich | 15 Beiträge |
Autor | Phil8ipp8 A.8, Wächtersbach / Hessen | 634961 |
Datum | 21.07.2010 08:45 MSG-Nr: [ 634961 ] | 6778 x gelesen |
Basisstation (Digitalfunk)
Geschrieben von Ralf HauptvogelWenn man dann den Sachverständigen BS das noch prüfen und überwachen lässt, kann man es doch auch gleich von ebendem erstellen lassen. Je mehr Schnittstellen eingebaut sind desto mehr Fehlerquellen gibt es.
Hier geht man umgekehrte Wege. Mehr Augen, mehr Sicherheit.
In allen Bauordnungen werden Gebäude ensprechend ihrer Höhe in Klassen eingeteilt. Maßgebend ist die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses, in im Aufenthaltsräume möglich sind. In einigen Ländern wird dafür auch die Rohfußbodenoberkante genommen.
GK 4 sind Häuser < 13m mit NE < 400 m², GK 5 sind Häuser < 22m Höhe (bzw. Fußbodenoberkante über Geländehöhe)
Um jetzt wieder zum Zitat zurück zu kommen: Natürlich hat der Architekt nicht unbedingt die Ahnung von Brandschutz. Vlt. ja auch doch. Aber es liegt in seinem Ermessen, jemanden dafür zu beauftragen. Das kann auch ein Sachverständiger sein. Aber dennoch wird das Brandschutzkonzept von einem weiteren Sachverständigen geprüft und die Ausführung überwacht.
Es gibt auch eine Tabelle, in der übersichtlich dargestellt ist, wer bei welcher GK eine Planung machen darf und von wem die ggf. kontrolliert werden muss. Nicht nur im Bereich Brandschutz, sondern auch für Statik usw. Weiß jetzt nur leider gerade nicht, wo ich die finde.
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