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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 634962 | ||
Datum | 21.07.2010 08:48 MSG-Nr: [ 634962 ] | 220301 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Ludwig Das mag vielleicht funktionieren, wenn man 3 Ortsfeuerwehren hat, aber nicht wie wir, 18 Ortswehren + Nachbarwehren aus 4 Landkreisen und 2 Bundeländern und dazu noch Werkfeuerwehren. Gerade dann kann ich mich ja nicht drauf verlassen mir irgendjemanden Nächstbesten mit zwei Streifen am Helm zu krallen. Im Zweifelsfall erwische ich dann den OrtBM einer Wehr mit Grundausstattung, für dessen Position eine GF-Ausbildung reicht. Und der bekommt dann auf einmal einen Einsatzabschnitt mit zwei verstärkten Zügen? Das möchte ich eigentlich nicht Live erleben. Geschrieben von Heiko Ludwig Umgekehrt ist das auch so, wenn Unterstützung angefordert wird und wir einen eigenen Abschnitt zugeteilt bekommen. Das ist ja was völlig anderes. Ihr fahrt dann sicherlich gemäß AAO in Zugformation mit Führungsfahrzeug vorweg. Oder der Zug setzt sich dann an der Einsatzstelle zusammen. Das sind klare Strukturen und die Fahrzeuge auch sicherlich mit entsprechenden Kräften besetzt. Ursprünglich wolltest Du aber über die Einsatzstelle laufen und Abschnittsleiter suchen. Und den aufgrund dieser nichtssagenden zwei Streifen am Helm. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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