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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 634965 | ||
Datum | 21.07.2010 09:04 MSG-Nr: [ 634965 ] | 220327 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Bergmann Und den aufgrund dieser nichtssagenden zwei Streifen am Helm Sagen die zwei Streifen nicht, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat?! Geschrieben von Christian Bergmann Gerade dann kann ich mich ja nicht drauf verlassen mir irgendjemanden Nächstbesten mit zwei Streifen am Helm zu krallen. warum nicht, die zwei Streifen sollten zeigen/sagen, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat. Geschrieben von Christian Bergmann Im Zweifelsfall erwische ich dann den OrtBM einer Wehr mit Grundausstattung, für dessen Position eine GF-Ausbildung reicht. Dann sollte der als "qualifizierter Gruppenführer" doch nur einen Streifen haben... Vermutlich ist aber da der Schwachpunkt der Verordnung, die Zugführer und OrtsBM in einen Topf schmeisst... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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